ZAPONLACK-SPRAY, 300 ML
Best.Nr. 7801
Stück
Dient zum Lackieren von Metallteilen, um diese vor Oxydation (Anlaufen oder Blindwerden) zu schützen
- farblos (Spraydose)
- Inhalt: 300 ml
Exportverbot Drittland
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GHS02: Flamme (Entzündlich)
GHS05: Ätzwirkung (Ätzend)
GHS07: Dickes Ausrufezeichensymbol (Gesundheitsschädlich)
Einordnung nach CLP-Verordnung
UN-Nr.
UN1950: DRUCKGASPACKUNGEN, entzündbar
Gefahrenbestimmende Komponente(n)
UN 1950 DRUCKGASPACKUNG, ENTZÜNDBAR (METHYLISOBUTYL- KETON, PROPAN-BUTAN), 2.1, (D)
Unique Formula Identifier (UFI)
QRSR-K1JM-4000-14CX
Signalwort
GEFAHR
Symbole
GHS02: Flamme (Entzündlich)
GHS05: Ätzwirkung (Ätzend)
GHS07: Dickes Ausrufezeichensymbol (Gesundheitsschädlich)
EUH-Sätze
EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
H-Sätze
H222: Extrem entzündbares Aerosol.
H229: Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten.
H318: Verursacht schwere Augenschäden. (entfällt, wenn auch H314)
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P-Sätze
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210: Von Hitze, heissen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P211: Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen.
P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P410+P412: Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/ 122 °F aussetzen.
P501: Inhalt/Behälter … zuführen.
Detaillierte Informationen
finden Sie im Sicherheitsdatenblatt im Abschnitt „Downloads“.
Hinweis zu "Reach", "Sicherheitsdatenblättern" und "Besonders besorgniserregenden Stoffen"
Für die Reach-Registrierung und die Erstellung der zugehörigen Sicherheitsdatenblätter sind unsere Lieferanten in der Verantwortung. Wir stellen Ihnen alle uns vorliegenden Informationen auf den entsprechenden Produktseiten zur Verfügung und erfüllen somit unsere Informationspflichten. Sogenannte "besonders besorgniserregende Stoffe" (SVHC) sowie Kandidatenstoffe für die Anhänge XIV oder XVII der REACH-Verordnung, werden im begleitenden Sicherheitsdatenblatt solcher Produkte, in denen diese in einer Menge von ≥ 0,1 % enthalten sind, angegeben.