SILBERGLÄNZSALZ F.1L.150G

Best.Nr. 7361

SILBERGLÄNZSALZ F.1L.150G

Zum elektrolytischen Glänzen von Silber und seinen Legierungen. Der Oberflächenzustand der Ware vor dem Glänzen sollte metallisch rein und frei von Oxyden sein.

  • Ansatzsalz mit Kaliumcyanid
  • Packung für 1 Liter Bad

Betriebsdaten

  • Temperatur: ca. 60 °C
  • Expositionszeit: ca. 5-30 Sekunden
  • Spannung: 15 - 25 V
  • Bewegung: durch Tauchen
  • Kathode: Edelstahl V2A

Exportverbot Drittland
Dieser Artikel darf nur innerhalb der EU versendet werden.

Bestellhinweis
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GHS06: Totenkopf mit gekreuzten Knochen (Giftig)GHS08: Gesundheitsgefahr (Gesundheitsgefahr)GHS09: Umwelt (Umweltgefährdend)
GHS06: Totenkopf mit gekreuzten Knochen (Giftig)
GHS08: Gesundheitsgefahr (Gesundheitsgefahr)
GHS09: Umwelt (Umweltgefährdend)

Einordnung nach CLP-Verordnung
UN-Nr.
UN1588: CYANIDE, ANORGANISCH, FEST, N.A.G.
Gefahrenbestimmende Komponente(n)
UN 1588 CYANID, ANORGANISCH, FEST, N.A.G.(KALIUMCYANID, KALIUMHEXACYANOFERRAT(II)), UMWELTGEFÄHRDEND,6.1,I,(C/E)
Signalwort
GEFAHR
Symbole
GHS06: Totenkopf mit gekreuzten Knochen (Giftig)
GHS08: Gesundheitsgefahr (Gesundheitsgefahr)
GHS09: Umwelt (Umweltgefährdend)
EUH-Sätze
EUH032: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
H-Sätze
H300+H310+H330: Lebensgefährlich bei Verschlucken. Lebensgefahr bei Hautkontakt. Lebensgefahr bei Einatmen.
H372: Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P-Sätze
P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
P330: Mund ausspülen.
P361+P364: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Und vor erneutem Tragen waschen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt/Behälter … zuführen.

Detaillierte Informationen
finden Sie im Sicherheitsdatenblatt im Abschnitt „Downloads“.

Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Bitte beachten Sie, dass wir Chemikalien nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) nur an Personen über 18 Jahre abgeben, die diese für den Wiederverkauf, die berufsmäßige Verwendung oder für öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten verwenden. Mit der Bestellung solcher Artikel bestätigen Sie, dass Sie diese Voraussetzungen erfüllen und die bezogenen Chemikalien ausschließlich für die oben genannten Zwecke erwerben. Eine Abgabe an Privatpersonen ist leider nicht möglich!

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Wichtige Hinweise zum Umgang mit Chemikalien
Informationen zu den notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch, über die Gefahren bei der Verwendung oder Zubereitung, die Maßnahmen beim unvorhergesehnen Verschütten oder Freisetzen, die ordnungsgemäße Entsorgung und weitergehende wichtige Vorsichts-, Notfall- und Unfallmaßnahmen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt. Das Sicherheitsblatt können Sie sich nach der Anmeldung auf der entsprechenden Produktseite downloaden. Auf Anforderung senden wir Ihnen dieses selbstverständlich auch gerne per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zu.

Hinweis zu "Reach", "Sicherheitsdatenblättern" und "Besonders besorgniserregenden Stoffen"
Für die Reach-Registrierung und die Erstellung der zugehörigen Sicherheitsdatenblätter sind unsere Lieferanten in der Verantwortung. Wir stellen Ihnen alle uns vorliegenden Informationen auf den entsprechenden Produktseiten zur Verfügung und erfüllen somit unsere Informationspflichten. Sogenannte "besonders besorgniserregende Stoffe" (SVHC) sowie Kandidatenstoffe für die Anhänge XIV oder XVII der REACH-Verordnung, werden im begleitenden Sicherheitsdatenblatt solcher Produkte, in denen diese in einer Menge von ≥ 0,1 % enthalten sind, angegeben.

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