DISC KLEBER 3M 75
Best.Nr. 5691
Stück
Sprühkleber zum Aufkleben von Papier- oder Gewebeschleifscheiben auf Schleifteller.
Eine hohe und langanhaltende Klebekraft.
- Inhalt: 500 ml
Vorteile
- Repositionierbar
- UV-beständig
- Wiederlösbare Verbindungen
- dauerklebrig
Produktnutzen
- Dauerhafte Verbindung bei starkem bzw. beidseitigem Auftrag
- Repositionierbar: kein Verfärben - keine Wellenbildung - kein Durchschlagen
- Wiederlösbar bei dünnem und einseitigem Auftrag
Eigenschaften
- Kleben auf Knopfdruck: Einfach und praktisch in der Handhabung
Einsatzbereiche
- Fixieren von Emblemen bzw. Halten von Textilien beim Bedrucken im Siebdruckverfahren
- Kleben von leichtgewichtigen Werkstoffen wie Papier, Karton, Gewebe, Folien und Kork mit Holz, Glas, Kunststoffen und Metallen
- Temporäres Befestigen von Etiketten, Schablonen etc.
Exportverbot Drittland
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GHS02: Flamme (Entzündlich)
GHS07: Dickes Ausrufezeichensymbol (Gesundheitsschädlich)
Einordnung nach CLP-Verordnung
UN-Nr.
UN1950: DRUCKGASPACKUNGEN, entzündbar
Gefahrenbestimmende Komponente(n)
UN 1950 DRUCKGASPACKUNG, AEROSOLS, 2.1, (E)
Signalwort
GEFAHR
Symbole
GHS02: Flamme (Entzündlich)
GHS07: Dickes Ausrufezeichensymbol (Gesundheitsschädlich)
H-Sätze
H222: Extrem entzündbares Aerosol.
H229: Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P-Sätze
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210: Von Hitze, heissen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P211: Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P410+P412: Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/ 122 °F aussetzen.
P501: Inhalt/Behälter … zuführen.
Detaillierte Informationen
finden Sie im Sicherheitsdatenblatt im Abschnitt „Downloads“.
Hinweis zu "Reach", "Sicherheitsdatenblättern" und "Besonders besorgniserregenden Stoffen"
Für die Reach-Registrierung und die Erstellung der zugehörigen Sicherheitsdatenblätter sind unsere Lieferanten in der Verantwortung. Wir stellen Ihnen alle uns vorliegenden Informationen auf den entsprechenden Produktseiten zur Verfügung und erfüllen somit unsere Informationspflichten. Sogenannte "besonders besorgniserregende Stoffe" (SVHC) sowie Kandidatenstoffe für die Anhänge XIV oder XVII der REACH-Verordnung, werden im begleitenden Sicherheitsdatenblatt solcher Produkte, in denen diese in einer Menge von ≥ 0,1 % enthalten sind, angegeben.
- Gefahrgut-Info
- Sicherheitsdatenblatt DE
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