VIVACOLOR PRIMERGLAS 1 ML

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VIVACOLOR PRIMERGLAS 1 ML
  • VIVACOLOR PRIMERGLAS 1 ML

Vivacolor-Primer

  • Inhalt: 1 ml

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GHS02: Flamme (Entzündlich)GHS07: Dickes Ausrufezeichensymbol (Gesundheitsschädlich)
GHS02: Flamme (Entzündlich)
GHS07: Dickes Ausrufezeichensymbol (Gesundheitsschädlich)

Einordnung nach CLP-Verordnung
UN-Nr.
UN1993: ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Dampfdruck bei 50 °C größer als 110 kPa, aber höchstens 175 kPa)
Gefahrenbestimmende Komponente(n)
UN 1993 ENTZÜNDBAR.FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. ( ISOPROPANOL ( ISOPROPYLALKOHOL),ACETON ) SONDERVORSCHRIFT 640D, 3, II (D/E)
Signalwort
GEFAHR
Symbole
GHS02: Flamme (Entzündlich)
GHS07: Dickes Ausrufezeichensymbol (Gesundheitsschädlich)
H-Sätze
H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
P-Sätze
P210: Von Hitze, heissen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P241: Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden.
P303+P361+P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt/Behälter … zuführen.

Detaillierte Informationen
finden Sie im Sicherheitsdatenblatt im Abschnitt „Downloads“.

Hinweis zu "Reach", "Sicherheitsdatenblättern" und "Besonders besorgniserregenden Stoffen"
Für die Reach-Registrierung und die Erstellung der zugehörigen Sicherheitsdatenblätter sind unsere Lieferanten in der Verantwortung. Wir stellen Ihnen alle uns vorliegenden Informationen auf den entsprechenden Produktseiten zur Verfügung und erfüllen somit unsere Informationspflichten. Sogenannte "besonders besorgniserregende Stoffe" (SVHC) sowie Kandidatenstoffe für die Anhänge XIV oder XVII der REACH-Verordnung, werden im begleitenden Sicherheitsdatenblatt solcher Produkte, in denen diese in einer Menge von ≥ 0,1 % enthalten sind, angegeben.


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