RENOVIRIN-SET, 2,9 L.

Best.Nr. 6118SET

RENOVIRIN-SET, 2,9 L.

Lieferumfang:

  • 1 Liter Renovirin
  • 1,9 Liter Exnovirin

Renovirin:

  • Unübertroffenes Reinigungs- und Auffrischungsmittel für Brillant-, Gold-, Silber- und Bijouterie-Artikel. Flüssig, gebrauchsfertig in Flaschen.

Exnovirin:

  • Neutralisator zum Vernichten des verbrauchten, giftigen Tauchbades Renovirin.

Darf nur im Set abgegeben werden, da das Gesetz gegen Umweltverschmutzung vorschreibt, dass giftige Abwässer nur dann in die Kanalisation gelangen dürfen, wenn sie vorher bis zur Ungiftigkeit neutralisiert wurden.

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GHS06: Totenkopf mit gekreuzten Knochen (Giftig)GHS09: Umwelt (Umweltgefährdend)GHS05: Ätzwirkung (Ätzend)
GHS06: Totenkopf mit gekreuzten Knochen (Giftig)
GHS09: Umwelt (Umweltgefährdend)
GHS05: Ätzwirkung (Ätzend)

Einordnung nach CLP-Verordnung
UN-Nr.
UN3414: NATRIUMCYANID, LÖSUNG
UN1791: HYPOCHLORITLÖSUNG
Gefahrenbestimmende Komponente(n)
UN 3414 NATRIUMCYANID,LÖSUNG 6.1, II, (D/E) UN 1791 HYPOCHLORITLÖSUNG, 8, III, (E)
Signalwort
GEFAHR
Symbole
GHS06: Totenkopf mit gekreuzten Knochen (Giftig)
GHS09: Umwelt (Umweltgefährdend)
GHS05: Ätzwirkung (Ätzend)
EUH-Sätze
EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
H-Sätze
H301: Giftig bei Verschlucken.
H310+H330: Lebensgefahr bei Hautkontakt. Lebensgefahr bei Einatmen.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P-Sätze
P260: Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen.
P301+P330+P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303+P361+P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P304+P340: BEI EINATMEN: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
P501: Inhalt/Behälter … zuführen.

Detaillierte Informationen
finden Sie im Sicherheitsdatenblatt im Abschnitt „Downloads“.

Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Bitte beachten Sie, dass wir Chemikalien nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) nur an Personen über 18 Jahre abgeben, die diese für den Wiederverkauf, die berufsmäßige Verwendung oder für öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten verwenden. Mit der Bestellung solcher Artikel bestätigen Sie, dass Sie diese Voraussetzungen erfüllen und die bezogenen Chemikalien ausschließlich für die oben genannten Zwecke erwerben. Eine Abgabe an Privatpersonen ist leider nicht möglich!

Warum kann ich ChemVerbotsV-Artikel nicht in den Warenkorb legen?
Da die Abgabe dieser Artikel an Privatpersonen nicht möglich ist, müssen Sie sich erst mit Ihren Zugangsdaten am System anmelden. Bei der Anmeldung wird überprüft, ob uns die erforderlichen Unterlagen für Firmenkunden bzw. öffentliche Einrichtungen bereits vorliegen. Wenn ja, dann können Sie die betreffenden Artikel sofort in den Warenkorb legen, ansonsten müssen Sie uns die notwendige Legitimation einreichen, damit wir Ihren Zugang zur Bestellung dieser Artikel freischalten können.

Wichtige Hinweise zum Umgang mit Chemikalien
Informationen zu den notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch, über die Gefahren bei der Verwendung oder Zubereitung, die Maßnahmen beim unvorhergesehnen Verschütten oder Freisetzen, die ordnungsgemäße Entsorgung und weitergehende wichtige Vorsichts-, Notfall- und Unfallmaßnahmen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt. Das Sicherheitsblatt können Sie sich nach der Anmeldung auf der entsprechenden Produktseite downloaden. Auf Anforderung senden wir Ihnen dieses selbstverständlich auch gerne per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zu.

Hinweis zu "Reach", "Sicherheitsdatenblättern" und "Besonders besorgniserregenden Stoffen"
Für die Reach-Registrierung und die Erstellung der zugehörigen Sicherheitsdatenblätter sind unsere Lieferanten in der Verantwortung. Wir stellen Ihnen alle uns vorliegenden Informationen auf den entsprechenden Produktseiten zur Verfügung und erfüllen somit unsere Informationspflichten. Sogenannte "besonders besorgniserregende Stoffe" (SVHC) sowie Kandidatenstoffe für die Anhänge XIV oder XVII der REACH-Verordnung, werden im begleitenden Sicherheitsdatenblatt solcher Produkte, in denen diese in einer Menge von ≥ 0,1 % enthalten sind, angegeben.


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