ANKAUFSBUCH EDELMETALLGEW.

Best.Nr. 9080

ANKAUFSBUCH EDELMETALLGEW.
  • ANKAUFSBUCH EDELMETALLGEW.

Ankaufsbuch für das Uhren- und Edelmetallgewerbe

  • Format: A5
  • Papiergewicht Innenteil 80g/m²
  • Papiergewicht Umschlag 170g/m²
  • Inhalt: 50 Durchschreibesätze (selbstdurchschreibend)
    Blatt 1 weiß / Blatt 2 gelb
  • Blatt 1 erhält der Kunde als Nachweis
  • Blatt 2 (=Durchschlag) verbleibt im Fachgeschäft. Blatt 2 ist auch auf der Rückseite bedruckt und bietet Platz für Informationen zur Weiterverarbeitung/Verwertung der angekauften Objekte.
  • Integrierte Einschlagpappe als Durchschreibschutz
  • Perforation zum leichten Abtrennen
  • Abheftlochung an der linken Seite

Hinweise zum Ankauf von Edelmetallen
Laut Gewerbeordnung (GewO) ist der Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen kein genehmigungspflichtiges aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (§38 GewO).

Gewerbeanmeldung
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe vorher bei der zuständigen Behörde anmelden. Hierfür ist der Behörde vom Antragssteller ein Führungszeugnis vorzulegen. Die Behörde ist verpflichtet die Zuverlässigkeit des Antragsstellers zu prüfen.

Verbote
Gemäß Gewerbeordung ist es unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetallen oder edelmetallhaltigen Legierungen

  • gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben (§147a GewO)
  • mit gestohlenen Edelmetallen zu handeln, diese zu schmelzen, zu verproben oder zu scheiden (§148b GewO)
  • im Reisegewerbe zu kaufen oder zu verkaufen (§56 GewO)

Nachweispflichten
Um nicht mit den Regelungen und Vorschriften der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, ist eine lückenlose Dokumentation der erfolgten Edelmetallankäufe und deren Weiterverarbeitung unabdingbar. Hierzu bietet Ihnen dieses Ankaufsbuch eine wertvolle Arbeitsunterstützung. Füllen Sie möglichst alle Felder vollständig aus und überzeugen Sie sich von der Idendität und der Volljährigkeit des Verkäufers.

Gewerbeordnung
Machen Sie sich mit der aktuellen Gewerbeordnung vertraut. Diese finden Sie zum kostenfreien Abruf auch im Internet (z.B. https://www.gesetze-im-internet.de).

Alle Angaben ohne Gewähr!
© Karl Fischer GmbH



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