FORASEPT DESINFEKTIONSMITTEL
Best.Nr. 8378
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Stück
Das ideale Desinfektionsmittel beim Ohrlochstechen, aber auch zum Weiterverkauf an Ihre Kunden zur Nachbehandlung der Ohrlöcher, um Infektionen vorzubeugen.
- mit Pipette
- Inhalt: ca. 7,5 ml
Bei empfindlicher Haut kann es nach dem Ohrlochstechen oder beim Wechseln von Ohrringen zu Entzündungen oder zum schmerzhaften Anschwellen des Ohrläppchens kommen. Ursache hierfür sind hauptsächlich Schmutz- und Staubpartikel, die in den Stichkanal eindringen. Zur Vorbeugung einfach mehrmals tägliche das Ohrläppchen auf beiden Seiten des Stichkanals mit wenigen Tropfen Forasept behandeln. Die Glaspipette erleichtert die punktgenaue Anwendung.
Forasept nicht in den Gehörgang einbringen!
Forasept enthält 96%igen Alkohol und natürliche, ätherische Öle aus Arnika und Kamille. Reinigt und pflegt die empfindliche Haut.
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GHS02: Flamme (Entzündlich)
GHS07: Dickes Ausrufezeichensymbol (Gesundheitsschädlich)
Einordnung nach CLP-Verordnung
UN-Nr.
UN1170: ETHANOL (ETHYLALKOHOL) oder ETHANOL, LÖSUNG (ETHYLALKOHOL, LÖSUNG), wässerige Lösung mit mehr als 70 Vol-% Alkohol
Gefahrenbestimmende Komponente(n)
UN 1170 ETHANOL (ETHYL- ALKOHOL), 3, II, (D/E)
Signalwort
GEFAHR
Symbole
GHS02: Flamme (Entzündlich)
GHS07: Dickes Ausrufezeichensymbol (Gesundheitsschädlich)
H-Sätze
H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
P-Sätze
P210: Von Hitze, heissen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P233: Behälter dicht verschlossen halten.
P241: Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden.
P243: Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.
P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen.
P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P403+P235: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Detaillierte Informationen
finden Sie im Sicherheitsdatenblatt im Abschnitt „Downloads“.
Hinweis zu "Reach", "Sicherheitsdatenblättern" und "Besonders besorgniserregenden Stoffen"
Für die Reach-Registrierung und die Erstellung der zugehörigen Sicherheitsdatenblätter sind unsere Lieferanten in der Verantwortung. Wir stellen Ihnen alle uns vorliegenden Informationen auf den entsprechenden Produktseiten zur Verfügung und erfüllen somit unsere Informationspflichten. Sogenannte "besonders besorgniserregende Stoffe" (SVHC) sowie Kandidatenstoffe für die Anhänge XIV oder XVII der REACH-Verordnung, werden im begleitenden Sicherheitsdatenblatt solcher Produkte, in denen diese in einer Menge von ≥ 0,1 % enthalten sind, angegeben.